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BVerwG, 08.07.1957 - V C 213.55, V C 214.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
MSchG §§ 4, 4a; WBewG §§ 9, 10, 14, 15, 16, 17, 32
Papierfundstellen
- BVerwGE 5, 179
- NJW 1957, 1733
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 20.60
Eigentümerprivileg nach § 17 Abs. 1 Wohnraumbewirtschaftungsgesetz (WBewG) im …
Das Eigentümerprivileg des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBewG läßt sich nur im Wege einer Benutzungsgenehmigung, nicht aber im Wege der Zuweisung verwirklichen - Hinweis auf BVerwGE 5, 179.Es ist insoweit auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Februar 1956 und vom 8. Juli 1957 (BVerwGE 3, 186 [BVerwG 29.02.1956 - V C 169/54] und BVerwGE 5, 179) zu verweisen.
- BVerwG, 28.01.1959 - V C 351.57
Rechtsmittel
Diese Auffassung hat das Gericht bereits in dem grundsätzlichen Urteil vom 8. Juli 1957 (BVerwGE 5, 179) ausgesprochen; sein erster Leitsatz lautet dahin: "Damit das Eigentümerprivileg zum Zuge kommt, muß entweder der verfügungsberechtigte Grundstückseigentümer selbst oder zu dessen Gunsten ein sonst Verfügungsberechtigter eine Benutzungsgenehmigung beantragen." Dieser Auffassung steht des grundsätzliche Urteil des Gerichts vom 29. Februar 1956 (BVerwGE 3, 186) nicht entgegen. - BVerwG, 08.01.1958 - V C 115.55
Rechtsmittel
In demUrteil vom 8. Juli 1957 - BVerwG V C 213/214.55 - (NJW 1957 S. 1733 = DÖV 1957 S. 887) hat das Gericht schließlich sich dahin ausgesprochen:.